BG CS DA DE EL EN ES ET FI FR HR HU IT LT NL PL PT RO SK SL SV UK

Unfallbericht vs. Polizeibericht - Wann brauchen Sie was?

Veröffentlicht am 10. Februar 2026

Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Fahrer vor der gleichen Frage: Reicht ein gemeinsamer Unfallbericht, oder muss die Polizei gerufen werden? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab - der Schwere des Unfalls, dem Land, in dem er passiert ist, und den Umständen vor Ort. Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen einem Unfallbericht und einem Polizeibericht, wann welches Dokument nötig ist und wie die Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern aussehen.

Die richtige Entscheidung an der Unfallstelle spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven. Wer unnötig die Polizei ruft, wartet oft stundenlang. Wer die Polizei nicht ruft, obwohl es nötig wäre, riskiert rechtliche Konsequenzen und Probleme mit der Versicherung.

Was ist der Unterschied?

Der gemeinsame Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht (auch Constat Amiable oder European Accident Statement) ist ein standardisiertes Formular, das von den beiden beteiligten Fahrern gemeinsam ausgefüllt wird. Er dokumentiert:

  • Die Fakten des Unfalls (Ort, Zeit, beteiligte Fahrzeuge)
  • Die Umstände (was jeder Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls getan hat)
  • Die Schäden an den Fahrzeugen
  • Eine Skizze des Unfallhergangs
  • Die Versicherungsdaten beider Parteien

Wichtig: Der Unfallbericht ist keine Schuldfeststellung. Er beschreibt nur, was passiert ist. Die Schuldfrage wird von den Versicherungsgesellschaften auf Basis des Berichts geklärt.

Der Unfallbericht wird von beiden Fahrern freiwillig ausgefüllt und unterschrieben. Er ist das Standarddokument für die Schadensregulierung in der gesamten EU.

Der Polizeibericht

Ein Polizeibericht wird von Polizeibeamten erstellt, die zur Unfallstelle gerufen werden. Er enthält:

  • Die offizielle Aufnahme des Unfalls durch eine Behörde
  • Aussagen beider Fahrer und eventueller Zeugen
  • Feststellungen der Beamten vor Ort (Bremsspuren, Fahrzeugpositionen, Straßenzustand)
  • Ergebnisse von Alkohol- und Drogentests
  • Gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Feststellungen
  • Ein Aktenzeichen für spätere Ermittlungen

Der Polizeibericht hat eine offizielle, behördliche Qualität, die der Unfallbericht nicht hat. Er kann als Beweis in Gerichtsverfahren dienen und enthält häufig eine vorläufige Einschätzung der Schuldfrage durch die Beamten.

Zusammenfassung der Unterschiede

MerkmalUnfallberichtPolizeibericht
Erstellt vonBeiden Fahrern gemeinsamPolizeibeamten
RechtscharakterVereinbarte SachdarstellungBehördliches Dokument
SchuldfeststellungNeinVorläufige Einschätzung möglich
KostenKostenlosKann in manchen Ländern gebührenpflichtig sein
Dauer vor Ort10-20 Minuten30 Minuten bis mehrere Stunden
Alkohol/DrogentestNeinJa
Beweiskraft vor GerichtHilfreich, aber begrenztHoch
Für VersicherungStandarddokumentZusätzliches Beweismittel

Wann reicht ein Unfallbericht?

In den meisten EU-Ländern ist ein gemeinsamer Unfallbericht ausreichend, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Keine Verletzten - Alle Beteiligten sind unverletzt
  • Nur Sachschaden - Beschädigungen an den Fahrzeugen und ggf. an Gegenständen
  • Beide Fahrer sind einverstanden - Es gibt keinen erheblichen Streit über den Hergang
  • Beide Fahrer sind identifizierbar - Führerschein und Versicherungsdaten liegen vor
  • Kein Verdacht auf Alkohol oder Drogen - Beide Fahrer sind nüchtern
  • Keine Fahrerflucht - Beide Parteien sind an der Unfallstelle

Typische Situationen, in denen ein Unfallbericht genügt:

  • Auffahrunfall bei niedriger Geschwindigkeit
  • Parkplatzrempler
  • Kleine Kratzer beim Rangieren
  • Leichte Berührung beim Spurwechsel
  • Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug im Stau

In all diesen Fällen tauschen die Fahrer ihre Daten aus, füllen gemeinsam den Unfallbericht aus und senden ihn an ihre jeweilige Versicherung. Das spart allen Beteiligten Zeit und führt zu einer schnelleren Schadensregulierung.

Wann MÜSSEN Sie die Polizei rufen?

Es gibt Situationen, in denen Sie die Polizei unbedingt rufen müssen - in manchen Fällen sind Sie sogar gesetzlich dazu verpflichtet:

1. Personenschaden

Wenn jemand verletzt ist - egal wie leicht die Verletzung erscheint - müssen Sie die Polizei und den Rettungsdienst rufen. Dies gilt in allen EU-Ländern. Selbst bei scheinbar harmlosen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen nach einem Auffahrunfall sollten Sie den Notruf wählen. Verletzungen wie Schleudertrauma zeigen sich oft erst Stunden später.

2. Verdacht auf Alkohol oder Drogen

Wenn Sie vermuten, dass der andere Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, rufen Sie sofort die Polizei. Nur die Polizei kann einen rechtsgültigen Alkohol- oder Drogentest durchführen. Dies ist wichtig für die Schuldfeststellung und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

3. Fahrerflucht

Wenn der andere Fahrer die Unfallstelle verlässt, ohne seine Daten zu hinterlassen, ist das Fahrerflucht - in allen EU-Ländern eine Straftat. Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Fahrzeugbeschreibung und die Fahrtrichtung, und rufen Sie sofort die Polizei.

4. Erheblicher Streit

Wenn sich die Fahrer nicht auf den Unfallhergang einigen können und die Situation eskaliert, kann die Polizei als neutraler Vermittler fungieren und den Sachverhalt objektiv aufnehmen.

5. Erheblicher Sachschaden

Bei sehr hohen Schäden - etwa wenn ein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder Gebäude und Infrastruktur beschädigt wurden - ist eine polizeiliche Aufnahme ratsam.

6. Verdacht auf gestohlenes Fahrzeug oder gefälschte Dokumente

Wenn Ihnen etwas an den Papieren des anderen Fahrers verdächtig vorkommt, informieren Sie die Polizei.

7. Unfall mit ausländischem Fahrzeug bei Unsicherheit

Wenn Sie sich bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug unsicher sind, ob die Versicherungsdaten korrekt sind, kann die Polizei dies überprüfen.

Regelungen in verschiedenen EU-Ländern

Die Pflicht, die Polizei zu rufen, variiert von Land zu Land. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

LandPolizei bei Sachschaden nötig?Polizei bei Personenschaden?Besonderheiten
Deutschland (DE)Nein, nicht zwingendJa, immerPolizei empfohlen bei hohem Sachschaden und Streit
Polen (PL)Nein, bei EinigkeitJa, immerOhne Polizeibericht bei Personenschaden droht Strafverfolgung
Frankreich (FR)Nein, Constat Amiable genügtJa, immerFrankreich hat die längste Tradition des Constat Amiable
Österreich (AT)Nein, bei kleinen SchädenJa, immerPolizei muss gerufen werden, wenn Fahrbahn blockiert ist
Tschechien (CZ)Ja, bei Schäden über 100.000 CZK (ca. 4.000 EUR)Ja, immerNiedrigere Schwelle als in Westeuropa

Hinweis: Diese Tabelle bietet eine vereinfachte Übersicht. Die genauen Regelungen können sich ändern. Im Zweifelsfall ist es immer besser, die Polizei zu rufen, als es nicht zu tun.

Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht, die Polizei bei einem Verkehrsunfall zu rufen, solange keine Personen verletzt sind. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Empfehlungen:

  • Pflicht bei Personenschaden: Bei Verletzungen muss immer die Polizei gerufen werden
  • Pflicht bei Fahrerflucht: Wenn der andere Fahrer flüchtet
  • Empfohlen bei hohen Schäden: Viele Versicherer empfehlen die Polizei ab einem geschätzten Schaden von 1.000 EUR
  • Empfohlen bei Mietwagen und Leasingfahrzeugen: Die meisten Mietwagen- und Leasingverträge verlangen einen Polizeibericht
  • Ordnungswidrigkeit: Die Polizei kann bei einem Unfall Ordnungswidrigkeiten (z.B. Vorfahrtsverletzung) feststellen und ahnden

Besonderheiten in Polen

In Polen unterscheidet man zwischen einem kolizja (Zusammenstoß mit Sachschaden) und einem wypadek (Unfall mit Personenschaden). Bei einem kolizja genügt in der Regel ein gemeinsamer Unfallbericht (oświadczenie). Bei einem wypadek ist das Rufen der Polizei zwingend erforderlich.

Kann man beides haben?

Ja, absolut - und in vielen Fällen ist es sogar empfehlenswert. Der Unfallbericht und der Polizeibericht schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie ergänzen sich:

  • Der Unfallbericht liefert die detaillierten Informationen, die Ihre Versicherung für die Schadensregulierung braucht: Versicherungsdaten, Umstände, Skizze, Unterschriften beider Parteien.
  • Der Polizeibericht liefert eine behördliche Dokumentation, die als starkes Beweismittel dient, insbesondere wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Empfehlung: Füllen Sie immer den Unfallbericht aus - auch wenn die Polizei kommt. Der Polizeibericht ersetzt den Unfallbericht nicht, da er nicht das standardisierte Format hat, das Versicherungen für die schnelle Bearbeitung benötigen.

Während Sie auf die Polizei warten, können Sie bereits mit dem Ausfüllen des Unfallberichts beginnen. So nutzen Sie die Wartezeit produktiv und dokumentieren die Fakten, solange sie noch frisch sind.

Den Unfallbericht online ausfüllen

Egal ob mit oder ohne Polizei - der Unfallbericht sollte immer ausgefüllt werden. Und der einfachste Weg, dies zu tun, ist digital.

EASF (European Accident Statement Form) auf easf.eu ist ein kostenloses Online-Tool, das Ihnen ermöglicht, den Europäischen Unfallbericht direkt auf Ihrem Smartphone auszufüllen. Die wichtigsten Vorteile:

Warum EASF besonders bei Unfällen mit ausländischen Fahrern hilft

Gerade wenn der andere Fahrer eine andere Sprache spricht, zeigt EASF seine volle Stärke:

  • Jeder Fahrer füllt in seiner eigenen Sprache aus - verfügbar auf Deutsch, Polnisch, Englisch, Ukrainisch und Französisch
  • Die Daten werden automatisch zusammengeführt - kein Übersetzen, kein Raten, keine Missverständnisse
  • Echtzeit-Synchronisation - beide Fahrer sehen sofort, was der andere einträgt
  • Kein Papier nötig - das Smartphone reicht
  • Fotos direkt im Formular - bis zu 6 Fotos pro Seite für die Beweissicherung

So einfach geht es

  1. Öffnen Sie easf.eu auf Ihrem Smartphone
  2. Erstellen Sie eine neue Sitzung und teilen Sie den Link mit dem anderen Fahrer
  3. Jeder füllt seine Seite in seiner Sprache aus
  4. Unterschreiben Sie digital und laden Sie das PDF herunter
  5. Senden Sie das PDF an Ihre Versicherung

Das Ergebnis ist ein professionell formatiertes PDF-Dokument, das dem europäischen Standard entspricht und von allen EU-Versicherungen akzeptiert wird. Keine unleserliche Handschrift, keine vergessenen Felder, keine Sprachprobleme.

Unser Rat: Machen Sie sich schon heute mit EASF vertraut - bevor Sie es im Ernstfall brauchen. Besuchen Sie easf.eu und sehen Sie sich das Tool an. Im Stressmoment eines Unfalls werden Sie froh sein, es zu kennen.

FAQ

Kann ich einen Unfallbericht anstelle eines Polizeiberichts verwenden?

Bei kleinen Unfällen ohne Verletzte, nur mit Sachschaden und Einigkeit beider Parteien über den Hergang, ist ein gemeinsamer Unfallbericht in den meisten EU-Ländern ausreichend. Die Polizei müssen Sie bei Verletzungen, Alkoholverdacht, Fahrerflucht oder erheblichem Streit rufen.

Ist ein Unfallbericht rechtlich bindend?

Der Unfallbericht ist keine rechtlich bindende Schuldfeststellung. Es ist eine vereinbarte Beschreibung der Unfallfakten, die Versicherungsgesellschaften bei der Schadensregulierung hilft. Die Schuldfrage wird von den Versicherungen auf Basis des Berichts und ggf. weiterer Beweismittel geklärt.

Was passiert, wenn ich keinen Unfallbericht ausfülle?

Ohne Unfallbericht oder Polizeibericht wird es erheblich schwieriger, den Unfallhergang zu beweisen. Ihr Versicherungsanspruch kann verzögert oder abgelehnt werden. Außerdem kann der andere Fahrer seine Version des Unfalls später ändern, ohne dass Sie ein gemeinsam unterschriebenes Dokument als Gegenargument haben.

Muss ich in Deutschland bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein. In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht, die Polizei bei einem Verkehrsunfall zu rufen, solange keine Personen verletzt sind. Bei reinen Sachschäden genügt in der Regel ein gemeinsamer Unfallbericht. Die Polizei sollte jedoch bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkoholverdacht, sehr hohen Schäden oder erheblichem Streit gerufen werden.

Was kostet ein Polizeieinsatz bei einem Verkehrsunfall?

In Deutschland ist der Polizeieinsatz bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich kostenlos. In manchen Ländern können jedoch Gebühren anfallen, wenn die Polizei zu einem Bagatellunfall gerufen wird, bei dem ihre Anwesenheit nicht erforderlich war. Informieren Sie sich über die Regelungen im jeweiligen Land.

Wie schnell kommt die Polizei bei einem Verkehrsunfall?

Das hängt stark von der Region, der Tageszeit und der Schwere des Unfalls ab. Bei Unfällen mit Verletzten reagiert die Polizei in der Regel innerhalb von 10-20 Minuten. Bei reinen Sachschäden kann die Wartezeit deutlich länger sein - teilweise mehrere Stunden. In der Zwischenzeit sollten Sie bereits den Unfallbericht ausfüllen.

Unfallbericht online ausfüllen

EASF - Formular ausfüllen

Verwandte Artikel

Kfz-Versicherung Schadensmeldung - Komplette Checkliste

Alles was Sie für eine erfolgreiche Schadensmeldung bei Ihrer Kfz-Versicherung nach einem Unfall brauchen. Komplette Checkliste mit Dokumenten und Fristen.

Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen - Komplette Anleitung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts (Constat Amiable). Erfahren Sie, was jeder Abschnitt bedeutet.

Unfall im Ausland - Was Sie wissen müssen

Autounfall in einem anderen EU-Land gehabt? Erfahren Sie was zu tun ist, wie Sie die Sprachbarriere überwinden und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.